

Nach der Sperrung der Ringbahnbrücke am 19. März 2025 aufgrund baulicher Schäden ist ein zeitnaher Abbruch der Ringbahnbrücke notwendig. Das Brückenbauwerk wird nun im Zeitraum 07.04. bis 25.04.2025 abgebrochen.

In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass es von Wochentag, XX. April 2025 bis Wochentag, XX. April 2025 zu lärmintensiven Arbeiten in den Nachtstunden kommen wird. Diese Arbeiten lassen sich aufgrund des enggefassten Zeitplans für die Abbrucharbeiten leider nicht vermeiden.
Die Autobahn GmbH des Bundes setzt alles daran, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohnerinnen so gering wie möglich zu halten. Die Auflagen für lärmintensive Baumaßnahmen zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen aus § 7 Abs. der 32. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) werden eingehalten.
Sie haben die Möglichkeit sich eine Hotelunterkunft ihrer Wahl zu suchen, wenn Sie in dem anspruchsberechtigten Wohngebiet amtlich gemeldet sind.
Allen in den betroffenen Wohneinheiten amtlich gemeldeten Bewohnern kann ein maximaler Erstattungsbetrag bis zu 100 Euro pro Nacht gewährt werden.

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Sie erreichen uns für Fragen unter folgender E-Mail Adresse:
Ab dem 9.4.2025 erhalten Sie auch Informationen telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter folgender Rufnummer:
030 / 5859 818 88
Wir möchten Sie bitten, uns bis zum 11. April 2025 mitzuteilen, ob Sie das Angebot der Ersatzunterbringung annehmen möchten.
Nähere Informationen zum Projekt A100: AD Funkturm, Ringbahnbrücke erhalten Sie unter: https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/ringbahnbruecke