A100: Westendbrücke

Anmeldeseite Kostenerstattung für Ersatzunterkünfte

Die Abwicklung wird umgesetzt von

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Im Zusammenhang mit der Sperrung der Ringbahnbrücke am 19. März 2025 aufgrund baulicher Schäden wurde auch die Westendbrücke durch die Autobahn GmbH des Bundes aus dem Verkehr genommen. Die DEGES nutzt die Möglichkeit, den Abbruch der Westendbrücke im gleichen Zeitraum wie den Abbruch der Ringbahnbrücke umzusetzen und die Westendbrücke im Anschluss als Neubau zu errichten.

Im Zeitraum 12. April bis 25. April 2025 wird das Brückenbauwerk abgebrochen

In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass es von Samstag, 12. April 2025 bis Donnerstag, 17. April 2025 beim Abbruch des Bauwerkes zu lärmintensiven Arbeiten in den Nachtstunden und am Wochenende kommen wird. Diese Arbeiten lassen sich aufgrund des enggefassten Zeitplans für die Abbrucharbeiten leider nicht vermeiden. Die DEGES setzt alles daran, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohnerinnen so gering wie möglich zu halten.

Alle Personen, die in der anspruchsberechtigten Wohneinheit amtlich gemeldet sind, können einen Entschädigungsbetrag von 100 Euro pro Nacht erhalten. Aufgrund der kurzen Zeitdauer zwischen Ankündigung und Umsetzung der Baumaßnahme ist in diesem Fall die Auszahlung der Entschädigung ausnahmsweise nicht abhängig von einem Nachweis einer Unterbringung in einer Ersatzunterkunft. Mit dem pauschalen Entschädigungsbetrag sind mögliche Ansprüche wegen einer Lärmbelastung aus der o.g. Baumaßnahme abgegolten.

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    Sie erreichen uns für Fragen unter folgender E-Mail Adresse:

    Ab dem 10. April 2025 erhalten Sie auch Informationen telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter folgender Rufnummer:

    030 / 5859 818 85

    Wir möchten Sie bitten, uns bis zum 30. April 2025 mitzuteilen, ob Sie eine Entschädigungszahlung erhalten möchten.

    Nähere Informationen zum Projekt A 100: Westendbrücke erhalten Sie unter:  www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a-100-ersatzneubau-der-westendbruecke/

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